Pflegegrad und Betreutes Wohnen

Wenn im Alter die Bewältigung der täglichen Angelegenheiten oder der Körperpflege immer größere Probleme bereiten, sind Senioren auf Hilfe angewiesen. In manchen Fällen kann die Versorgung in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad und Betreutes Wohnen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Im Idealfall wird die Unterstützung und Pflege von Angehörigen übernommen. Oft geschieht dies mit der Hilfe von ambulanter Pflege. Doch derartige Dienstleistungen sind mit nicht geringen Kosten verbunden. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit sich Unterstützung von ihrer Pflegeversicherung zu holen. Um in den Genuss von finanzieller Unterstützung für Pflegeaufwendungen oder Pflegesachleistungen zu kommen, muss allerdings vorher einer der fünf Pflegegrade beantragt und anerkannt worden sein.

Manche Senioren bevorzugen es, sich in die Obhut einer Seniorenresidenz oder eines Pflegeheims zu begeben. Und dann gibt es auch noch Situationen, die keine andere Wahl zulassen als seinen Lebensabend in einem Heim zu verbringen.

Sollte dies der Fall sein, ist es verständlicherweise sowohl den Betroffenen als auch deren Angehörigen ein dringendes Bedürfnis, die Unterbringung so optimal wie möglich zu gestalten. Damit Sie bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung nicht auf sich alleine gestellt sind, bietet Ihnen Dr. Weigl & Partner eine kompetente Unterstützung bei der Pflegeheimsuche an.

Das passende Pflegeheim finden

Wohnformen für Senioren

Je nach Ausprägung und Art der Einschränkungen können Senioren verschiedene Formen der Unterbringung für ihren Lebensabend wählen:

  • Ambulante Wohnform

Wer im Alter noch einigermaßen fit und gesund ist, kann oftmals mit der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder der Hilfe von Angehörigen im gewohnten Zuhause zurecht kommen. Manchmal schließen sich Senioren auch zu einer sogenannten Senioren-WG zusammen.

Bei der Kurzzeitpflege ist der Pflegebedarf lediglich auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt. In der Regel übernehmen die Krankenkassen für diesen Zeitraum die Kosten für eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Auch bei einer kurzzeitigen Erhöhung der Pflegebedürftigkeit kommt die Kurzzeitpflege zum Tragen.

Auch pflegende Angehörige können einmal krank werden oder brauchen ein paar Tage Urlaub. Um die Versorgung des Pflegebedürftigen während dieser Zeit sicherzustellen, besteht die Möglichkeit ihn während dieses Zeitraums stationär in einem Pflegeheim unterzubringen. Für diese Ersatzpflege werden für maximal vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen.

  • Tages- und Nachtpflege

Bei dieser Form der Pflege leben die Pflegebedürftigen überwiegend noch zu Hause und verbringen nur einen Teil des Tages oder die Nacht in einer stationären Einrichtung. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen weiter in ihrem Beruf tätig zu bleiben und keinen ambulanten Pflegedienst beauftragen zu müssen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen
  • Betreutes Wohnen

Senioren, die noch verhältnismäßig selbstständig sind aber auf Nummer sicher gehen möchten, dass sie bei Bedarf schnell und zuverlässig Hilfe erhalten, bevorzugen das Betreute Wohnen. Dabei leben sie in barrierefreien Wohnungen, die häufig mit einem Notrufsystem ausgestattet sind. Das soziale Miteinander und die angebotenen Zusatzleistungen ermöglichen diese selbstständige Lebensform.

  • Seniorenresidenzen

Sie sind ähnlich konzipiert wie das Betreute Wohnen, sind aber meist in besonders attraktiven Lagen angesiedelt und sehr luxuriös ausgestattet. Außerdem sind die Zusatzangebote wesentlich umfangreicher. Seniorenresidenzen erinnern eher an gehobene Hotelanlagen als an Altenheime.

  • Pflegeheime

Wenn ein betagter Mensch nicht mehr in der Lage ist auch mit fremder Hilfe in den eigenen vier Wänden zu leben, ist es an der Zeit an einen Umzug in ein Pflegeheim zu denken. Hier bekommen die Betroffenen nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch die notwendige Pflege. Auch eine Betreuung rund um die Uhr und intensive Pflege sind in vielen Pflegeheimen möglich. Die Unterbringung erfolgt in Ein-, Zweibettzimmern oder kleinen Wohneinheiten.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Wichtig zur Kostendeckung: Einen Pflegegrad beantragen!

Während man für die Unterbringung im Betreuten Wohnen, einer Seniorenresidenz oder Altenheim keinen Pflegegrad benötigt, ist dies bei der Versorgung in einem Pflegeheim zwingend notwendig. Aber auch um den Bedarf an Pflegehilfsmitteln oder Pflegediensten im eigenen Zuhause erstattet oder zumindest bezuschusst zu bekommen, muss von den Pflegeversicherungen ein Pflegegrad anerkannt worden sein.

Die Höhe der zur Verfügung gestellten Beträge richtet sich bei Pflegehilfsmitteln und Pflegesachleistungen nach der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Wohnraumverbessernden Maßnahmen hingegen werden bei allen fünf Pflegegraden gleich behandelt und mit höchstens 4000 € pro Person unterstützt. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, die von den Renovierungen profitieren können, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen in einem Haushalt gewährt werden.

Maßgeblich für die Anerkennung einer Pflegestufe ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Da bereits schon bei der Antragstellung gravierende Fehler passieren können, empfiehlt es sich schon jetzt einen erfahrenen Pflegeexperten zu Rate zu ziehen. Dienstleister wie Dr. Weigl & Partner stellen zur Vereinfachung der Antragstellung auch bereits vorgefertigte Formulare zur Verfügung und helfen bei der Vorbereitung für die Überprüfung durch den MDK.

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Betreutes Wohnen oder Pflegeheim – Wir unterstützen Sie mit unseren Pflegeexperten bei der Suche nach einer passenden Unterbringung

Sollte eine Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr gewünscht oder möglich sein, sind wir Ihnen und Ihren Angehörigen mit unseren Fachkenntnissen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung behilflich. Unsere Pflegeexperten sind mit den Einrichtungen in Ihrer Umgebung bestens vertraut. Wir nehmen uns Zeit für ein Beratungsgespräch und erstellen eine persönliche Bedarfsanalyse.

Danach treffen wir eine Vorauswahl der für Sie passenden Häuser und stellen Ihnen diese vor. Des weiteren sind wir bei der Kontaktaufnahme zu den Heimleitungen behilflich und organisieren Vorabbesichtigungen. Damit Sie die auf Sie zukommenden Kosten überschauen können, legen wir Ihnen zu den ausgewählten Häusern auch einen Kosten- und Leistungscheck vor.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Pflegeheim, um Ihren Angehörigen in der jeweiligen Einrichtung in guter Obhut zu wissen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege.

Auch für den Fall, dass Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben und den Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK zudem die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!