Pflegeheim Eigenanteil – wie hoch ist der Anteil der Eigenleistung?
Mit zunehmendem Alter fällt es Familienangehörigen immer schwerer, den Alltag selbstständig zu meistern. Schon alltägliche Dinge, wie etwa die morgendliche Körperpflege, können dann zu einer unüberwindbaren Hürde werden, die ohne Hilfe nicht genommen werden kann. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bedingt durch Krankheit, ist zum Teil auch eine Rundumpflege erforderlich, die aufgrund von mangelnden Kenntnissen von der Familie meist nicht selbst übernommen werden kann. Zwar ist der Wunsch die Angehörigen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu pflegen groß, doch lässt sich das nicht immer realisieren; selbst wenn ein Pflegedienst beauftragt wird.
Ein Pflegeheim, in dem auf die Bedürfnisse der Familienangehörigen eingegangen wird, ist in diesem Fall eine gute Alternative um die Rundumpflege in guten Händen zu wissen. Die Wahl des richtigen Pflegeheims ist jedoch oftmals nicht so einfach wie gedacht. Immerhin muss das Pflegeheim die optimale Pflege für den geliebten Angehörigen gewährleisten. Ebenfalls stellt sich die Frage, wie hoch der Pflegeheim Eigenanteil ist und welcher Betrag in Eigenleistung aufgebracht werden muss. Unser Expertenteam berät Sie gerne bei alle diesen Fragen und unterstützt Sie bei der Wahl des Pflegeheims.
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Pflegeheim Eigenanteil: Welche Kosten fallen für das Pflegeheim an?
Neben der Auswahl des passenden Pflegeheims, spielen auch die Kosten für die vollstationäre Pflege eine große Rolle. So richten sich die Kosten nicht nur nach dem Pflegegrad, sondern auch den individuellen Bedürfnissen der Angehörigen. Trotz Pflegeversicherung muss der Pflegeheim Eigenanteil jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kosten für das Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen.
Im Detail bestehen die Pflegeheimkosten aus:
1. Pflegekosten
Die Pflegekosten fallen für die Pflege sowie die soziale Betreuung der Angehörigen an und werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad und erfolgt bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.
Für die vollstationäre Pflege der Angehörigen werden folgende Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen:
Pflegegrad 1: 125 Euro im Monat
Pflegegrad 2: 770 Euro im Monat
Pflegegrad 3: 1.262 Euro im Monat
Pflegegrad 4: 1.775 Euro im Monat
Pflegegrad 5: 2.005 Euro im Monat
In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken und es muss ein Teil der Kosten von den Angehörigen beziehungsweise den Heimbewohnern als Pflegeheim Eigenanteil getragen werden. Seit dem 1. Januar 2017 gilt zudem das Pflegestärkungsgesetz II, das den „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ (EEE) regelt. Für die Heimbewohner und deren Angehörige ist das mitunter eine große Entlastung. Denn seit Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle Heimbewohner den gleichen Eigenanteil für die Pflege bezahlen, unabhängig vom Pflegegrad. Trotz dieser Regelung kann der Pflegeheim Eigenanteil je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich daher, wenn Sie sich vorab über die Pflegekosten informieren und die verschiedenen Einrichtungen vergleichen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich und beraten Sie bei der Auswahl des Pflegeheims.
2. Kosten für Unterkunft sowie Verpflegung
Die Kosten, die für die Unterkunft und die Verpflegung anfallen, müssen als Pflegeheim Eigenanteil selbst getragen werden. Dazu gehören nicht nur die Mahlzeiten, sondern auch die Zimmerreinigung sowie jeglicher Service, der den Bewohnern geboten wird. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten richten sich nicht nach dem Pflegegrad und werden für jeden Bewohner in gleicher Höhe berechnet.
3. Investitionskosten
Zu den Investitionskosten zählen alle Kosten, die dem Pflegeheim zum Beispiel für Umbau- oder Modernisierungsarbeiten sowie Sanierung und Instandhaltung der Räumlichkeiten entstehen. Diese Kosten werden auf die Bewohner in monatlichen Beträgen umgelegt und in Rechnung gestellt. Da die Investitionskosten nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen sie als Pflegeheim Eigenanteil getragen werden.
4. Ausbildungsumlage
Die Ausbildungsumlage fällt nicht in jedem Pflegeheim an. Hierbei handelt es sich um die Kosten, die dem Heim durch die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden entstehen. Berechnet werden darf die Ausbildungsumlage nur von Pflegeheimen, die auch selbst ausbilden. Die Ausbildungsumlage fällt ebenfalls als Pflegeheim Eigenanteil an.
5. Kosten für Zusatzleistungen
Je nach Leistungen des Pflegeheims können auch Kosten anfallen, die über das sonst übliche Leistungsangebot hinausgehen. Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen werden den Bewohnern ebenfalls im vollen Umfang in Rechnung gestellt und müssen als Pflegeheim Eigenanteil getragen werden.
Professionelle Unterstützung rund um das Thema Pflegeheim Eigenanteil
Wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht, sind viele Angehörige mit der Flut an Informationen überfordert, die im Rahmen der Pflegeheimsuche auf sie zukommen. Hierbei muss nicht nur die Entscheidung getroffen werden, welches Pflegeheim das beste für den Angehörigen ist, sondern auch die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad einen Teil der Pflegekosten, doch muss die Differenz als Pflegeheim Eigenanteil getragen werden. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Suche nach dem passenden Pflegeheim, sondern bringen auch bei allen anderen Belangen Licht ins Dunkel.
Sollten Sie z. B. Fragen zum Pflegegrad Ihres Angehörigen haben und dem damit verbundenen Pflegeheim Eigenanteil stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Unser Expertenteam berät Sie in allen Belangen, die mit der vollstationären Pflege Ihrer Lieben verbunden sind und begleitet Sie darüber hinaus auch zu den Besichtigungen der Pflegeheime. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen, wissen unsere Experten worauf es bei der Auswahl des Pflegeheims ankommt und können Sie in allen Pflegeschwerpunkten bestmöglich beraten.
Wenden Sie Sich an unsere Experten und profitieren Sie in allen Bereichen von der fachlichen Unterstützung unseres Teams. So finden Sie schnell und sorglos das passende Pflegeheim für Ihre Lieben und können sich sicher sein, dass sie in guten Händen sind.