Pflegeheim zu teuer – welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn die Entscheidung gefallen ist, dass ein Umzug in ein Pflegeheim die beste Lösung ist, dann stellt sich natürlich auch die Frage nach den Pflegeheimkosten. Gerade für Senioren mit geringer Rente kann die Unterbringung in einem Pflegeheim eine große finanzielle Belastung darstellen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeheimkosten oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Auch wenn Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden, muss dennoch ein Eigenanteil aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, aber deckt auch bei höchster Pflegestufe nicht die gesamten Kosten des Pflegeheims. Wenn die Rente nicht ausreicht und eine finanzielle Unterstützung durch die Angehörigen ebenfalls nicht möglich ist, dann kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Diese Sozialleistungen stehen Pflegebedürftigen zu, die nicht in der Lage sind, den benötigten Pflegeaufwand durch eigene Mittel sicherzustellen. Wenn das Pflegeheim zu teuer ist und Sie nicht wissen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter.

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Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Die Befürchtung, im Alter nicht für die Pflegeheimkosten aufkommen zu können, ist weit verbreitet. Selbst eine umfassende Altersvorsorge ist keine Garantie dafür, dass das Pflegeheim später bezahlbar ist. Doch auch wenn das Pflegeheim zu teuer ist, bedeutet das nicht, dass Sie bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend versorgt werden. Als Teil der Sozialhilfe steht jedem Pflegebedürftigen die erforderliche Hilfe zur Pflege zu. Da die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten decken, decken die Sozialleistungen den Pflegebedarf ab, der durch das Pflegegeld nicht gedeckt wird.

In Anspruch genommen werden kann die Hilfe zur Pflege von jedem, der körperlich, psychisch oder geistig eingeschränkt ist und Unterstützung bei der Verrichtung der alltäglichen Anforderungen benötigt. Gewährt werden die Sozialleistungen, wenn die finanziellen Mittel der Pflegebedürftigen sowie der Familie nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken.

Die Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn:

  • das Einkommen sowie das Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken,
  • die Pflegebedürftigen nicht pflegeversichert sind,
  • der Hilfebedarf länger als sechs Monate andauert und
  • die Leistungen der Pflegeversicherung bei Schwerstpflege nicht ausreichen.
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Pflegeheim zu teuer – welche Leistungen beinhaltet die Hilfe zur Pflege?

Wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim zu teuer ist, kann der Pflegebedarf durch Beantragung von Sozialleistungen gedeckt werden. Die Hilfe zur Pflege variiert je nach Pflegebedarf und ist kein fester Betrag, der gewährt wird. Ausschlaggebend hierfür ist zum einen der Pflegegrad und die Höhe des Pflegegeldes und zum anderen, ob das Einkommen der Pflegebedürftigen beziehungsweise der Angehörigen für die Deckung der Pflegeheimkosten herangezogen werden kann.

Die Sozialleistungen decken folgenden Bedarf ab:

  • Häusliche Pflege durch Angehörige
  • Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung
  • Teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim, zum Beispiel nachts oder tagsüber
  • Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Benötigte Hilfsmittel für die Pflege
  • Bei häuslicher Pflege Verhinderungspflege
  • Taschengeld für den persönlichen Bedarf
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Schonvermögen bleibt bei Hilfe zur Pflege unangetastet

Damit die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim gedeckt werden können, müssen Pflegebedürftige einen Teil ihres Vermögens aufbringen. Dazu gehören Immobilien, Aktien und sonstiges Eigentum. Selbstbewohnte Immobilien werden jedoch in der Regel nicht angetastet. Eine Ausnahme stellen jedoch unverhältnismäßig wertvolle Immobilien dar.

Allerdings müssen die Senioren nicht ihr gesamtes Vermögen in die Pflege stecken, ein Schonbetrag bleibt ihnen erhalten, der bei der Hilfe zur Pflege nicht berücksichtigt wird. Die Höhe des Schonvermögens ist jedoch nicht festgelegt und fällt je nach Kommune unterschiedlich aus.

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Elternunterhalt – müssen Kinder für die Pflegekosten aufkommen?

So wie Eltern Unterhalt für ihre Kinder bezahlen müssen, wird der Nachwuchs zur Kasse gebeten, wenn das Pflegeheim zu teuer sein sollte. Kinder sind übrigens auch unterhaltspflichtig, wenn kein Kontakt in den Jahren vor dem Umzug ins Pflegeheim bestand. Allerdings müssen die Kinder der Unterhaltspflicht nur nachkommen, wenn ihr Einkommen es zulässt. Auch beim Elternunterhalt bleibt ein Selbstbehalt, der nicht angetastet wird. Wenn das Pflegeheim zu teuer ist und das Sozialamt an Sie herantritt, dann sollten Sie sich einen möglichst genauen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verschaffen. Beachten Sie hierbei, dass gewisse Ausgaben von vornherein vom Monatseinkommen abgezogen werden können. Dazu gehören unter anderem die folgenden Beträge:

  • Altersvorsorge
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Unterhaltskosten
  • Ratenzahlungen
  • Berufsbedingte Aufwendungen

Pflegeheim zu teuer? Pflegeheimkosten vergleichen

Wenn das Pflegeheim zu teuer ist, dann lohnt sich durchaus ein Kostenvergleich der verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe und Ausstattung können sich die Kosten durchaus voneinander unterscheiden. Selbstverständlich möchten Sie Ihre Angehörigen nur in besten Händen wissen, doch ein günstigeres Pflegeheim bietet nicht automatisch die schlechtere Pflege.

Unser Experten-Team ist Ihnen gerne dabei behilflich und sucht die passenden Pflegeheime für Sie heraus. Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Pflegeeinrichtungen sind unsere Experten in Sachen Pflegeheimsuche fachlich versiert und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Erfolgsquote beträgt hierbei 95 Prozent und 92 Prozent unserer Kunden sind mit unserer Leistung so zufrieden, dass sie uns weiterempfehlen.

Auch bei Behördengängen und anderen Angelegenheiten wie dem Antrag auf Pflegeleistungen, einem Pflegegrad Widerspruch oder einer Pflegegrad Höherstufung für mehr Leistungen unterstützen wir Sie tatkräftig. So können wir das richtige Pflegeheim für Sie heraussuchen, welches genau zu Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget passt.