Pflegeheim Zuzahlung – wie viel müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen?
Wer wünscht es sich nicht, dass er bis ins hohe Alter hinein fit und agil ist wie in jungen Jahren und den Alltag auch ganz ohne fremde Hilfe meistern kann?
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeheim Zuzahlung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Allerdings ist nicht jedem dieser Wunsch vergönnt und so fällt es vielen Senioren mit zunehmendem Alter immer schwerer, alltägliche Dinge selbstständig zu erledigen. Aber auch eine schwerwiegende Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass Angehörige pflegebedürftig werden. Je nach Schwere der Erkrankung ist es jedoch nicht immer möglich, die Pflege des Betroffenen im familiären Umfeld durchzuführen und ein Umzug in ein Pflegeheim ist in einem solchen Fall nicht selten unausweichlich.
Zwar möchten die meisten Familien den Angehörigen selbstverständlich lieber im Familienkreis und in den eigenen vier Wänden pflegen und sich damit einen Umzug in ein Pflegeheim ersparen. Allerdings stellt die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen in vielen Fällen eine doch recht große und nicht zu unterschätzende Herausforderung dar, die nur die wenigsten Menschen wirklich stemmen können. Nicht nur zeitlich müssen die Pflege und der Berufs- beziehungsweise Familienalltag unter einen Hut gebracht werden. Auch die Anforderungen, welche die Pflege und Betreuung abverlangt, dürfen nicht unterschätzt werden.
Ein Pflegeheim, das auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen spezialisiert ist, bietet durchaus Vorteile für alle Beteiligten. So haben die Familienmitglieder die Gewissheit, dass der Angehörige in guten Händen ist und die optimale Pflege erhält und das miteinander gestaltet sich wesentlich entspannter. Bei der Auswahl des passenden Pflegeheims spielen nicht nur die Ausstattung und das Pflegekonzept eine Rolle, auch die Kosten und Höhe der Zuzahlung müssen hierbei berücksichtigt werden. Unsere Pflegeexperten beraten Sie gerne zum Thema Pflegeheim Zuzahlung und sind Ihnen bei der Pflegeheimsuche behilflich.
Die Pflegeheimkosten im Überblick
Das Wohlbefinden der Angehörigen steht zwar im Vordergrund, doch dürfen die Pflegeheimkosten bei der Auswahl nicht vernachlässigt werden. Trotz Pflegeleistungen der Pflegeversicherung müssen ein Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Pflegeheim Zuzahlung deckt die Differenz zwischen Pflegegeld und den tatsächlichen Pflegeheimkosten. Je teurer die Pflegeeinrichtung ist, desto höher fällt die Pflegeheim Zuzahlung aus.
Die Pflegeheimkosten setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen. Diese bestehen aus:
- Pflegekosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Kosten für Zusatzleistungen
Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?
Wer pflegebedürftig ist, bezieht abhängig vom Pflegegrad Leistungen von der Pflegeversicherung. Leider decken diese Leistungen nicht die kompletten Kosten für die ambulante beziehungsweise vollstationäre Pflege. Die Differenz müssen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen in Form einer Pflegeheim Zuzahlung decken. Die Höhe der Pflegeheim Zuzahlung hängt von den tatsächlichen Pflegeheimkosten ab, die sich je nach Einrichtung unterscheiden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen vom jeweiligen der fünf Pflegegrade ab und belaufen sich derzeit auf folgende Beträge:
Pflegegrad 1: 125 Euro im Monat (Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2: 770 Euro im Monat
Pflegegrad 3: 1.262 Euro im Monat
Pflegegrad 4: 1.775 Euro im Monat
Pflegegrad 5: 2.005 Euro im Monat
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Pflegeheim Zuzahlung zu hoch ist?
Die Pflegeheimkosten steigen in den letzten Jahren stetig an. Grund hierfür sind unter anderem die steigenden Lohnkosten, aber auch ein Anstieg der Lebenshaltungskosten. Für viele Senioren wird es daher immer schwieriger die Pflegeheim Zuzahlung aus eigener Tasche zu zahlen. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, dann stellt sich die Frage, wie der Pflegebedarf im Anschluss finanziert werden soll. Sollte die Rente nicht ausreichen, um die Pflegeheim Zuzahlung bezahlen zu können, dann können Sie Hilfe zur Pflege beantragen. Die Sozialleistungen werden jedem Pflegebedürftigen gewährt, der nicht in der Lage ist, die Pflegeheim Zuzahlung mit eigenen Mitteln zu stemmen.
Eine weitere Möglichkeit, um die Pflegeheim Zuzahlung zu sichern, ist der Elternunterhalt. Hierbei bleibt den Kindern jedoch ein Selbstbehalt, der nicht angetastet wird. Damit der Nachwuchs nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt, ist es wichtig, dass die Einnahmen und Ausgaben möglichst genau ermittelt werden. Einige Beträge, wie etwa Ratenzahlungen, Unterhaltszahlungen oder berufsbedingte Aufwendungen, können zudem vom Einkommen abgezogen werden. Falls Sie Fragen zum Thema Pflegeheim Zuzahlung, wenden Sie sich an unser Experten-Team.
Kompetente Unterstützung und fachliche Beratung von erfahrenen Pflegeexperten
Steht ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung an, dann müssen viele Dinge geregelt werden. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Pflegeheim Zuzahlung, die idealerweise bereits vor der Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung geklärt wird. So sollten Sie wissen, wie hoch die Pflegeheim Zuzahlung sein wird und welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegeheim Zuzahlung aus eigener Tasche zu bezahlen, sollte zudem geklärt werden, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme in diesem Fall zur Verfügung stehen. Wer sich noch nie mit diesem Thema beschäftigt hat, der stößt schnell an seine Grenzen. Wenden Sie sich daher an unser erfahrenes Experten-Team und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.
Nicht nur bei der Pflegeheim Zuzahlung unterstützen wir Sie mit Rat und Tat, auch bei Behördengängen und anderen Angelegenheiten wie dem Antrag auf Pflegeleistungen, dem Pflegegrad Widerspruch oder einer Pflegegrad Höherstufung für mehr Leistungen sind wir Ihnen gerne behilflich. Des Weiteren können wir das richtige Pflegeheim für Sie heraussuchen und begleiten Sie auf Wunsch auch zu den Besichtigungsterminen.